Sehr geehrte Patienten,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass laut aktueller Corona-Notfallverordnung vom 22.11.2021 auch in der Physiotherapie die 3G-Regelung gilt. Bitte bringen Sie zur Behandlung entsprechende Nachweise mit, da wir verpflichtet sind, diese zu überprüfen.
Als physiotherapeutische Praxis dürfen wir unsere Patienten momentan mit einer ärztlichen Verordnung behandeln. Die Vergabe von Terminen für vom Arzt verordnete Behandlungen erfolgt wie gewohnt von 6.00 – 13.30 Uhr an allen Werktagen. Die Behandlung findet nach Terminvergabe statt.
Wellnessbehandlungen und die Einlösung von Gutscheinen dürfen ebenfalls stattfinden, sind jedoch an die aktuellen Inzidenzen gekoppelt. So ist die beschriebene Vorgehensweise möglich bis zu einer Inzidenz von 100. Steigt die Inzidenz über diesen Wert, dürfen Wellnessbehandlungen und die Einlösung von Gutscheinen nicht mehr stattfinden.
In der Praxis und während der Behandlung sind Therapeuten und Patienten verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen, um gesundheitliche Risiken zu minimieren. Alle Kurse dürfen im Moment nicht stattfinden. Die begonnenen Kurse Pilates und Orthopädische Rückenschule wurden deshalb unterbrochen, werden jedoch zum nächstmöglichen Zeitpunkt fortgesetzt. Informieren Sie sich bitte an unserer analogen Pinnwand in der Physiotherapeutischen Praxis Anke Hunger oder telefonisch zu unseren Telefonsprechzeiten von 6.00 – 13.30 Uhr.
Bleiben Sie gesund!