Häufig gestellte Fragen - FAQ

Gern helfen wir Ihnen am Telefon oder vor Ort. Vielleicht finden Sie auch in unserer Liste von häufig gestellten Fragen bereits eine Antwort auf Ihre Fragen.

Bitte melden Sie sich telefonisch oder persönlich zügig nach dem Erhalt der Verordnung, möglichst in der Zeit von 6.00 Uhr bis 13.30 Uhr, bei uns an. Außerhalb dieser Anmeldezeit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer, wir rufen schnellstmöglich zurück. Bitte beachten Sie, dass die Verordnung ab Ausstellungsdatum nur 28 Kalendertage gültig ist.

Sie erreichen uns telefonisch, per E- Mail und persönlich in der Praxis. Melden Sie sich bitte möglichst zwischen 6.00 Uhr und 13.30 Uhr telefonisch oder persönlich bei uns an. Nach 13.30 Uhr hinterlassen Sie bitte eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter. Wir melden uns schnellstmöglich zurück. Bitte beachten Sie, dass wir für Terminvereinbarungen die laufende Behandlung nicht unterbrechen können.

Eine Verordnung kann Ihnen der Hausarzt, Facharzt und Zahnarzt ausstellen.

Für gesetzlich versicherte Patienten gelten die Regelungen der Heilmittelrichtlinien. Die Therapie muss binnen 28 Kalendertagen begonnen werden. Beachten Sie hierbei, dass wir nicht immer sofort freie Termine zur Verfügung stellen können und es zu einer Wartezeit von  1 bis 2 Wochen kommen kann. Melden Sie sich daher bitte zügig nach Erhalt der Verordnung an. Zu spät abgegebene Verordnungen verlieren ihre Gültigkeit. Wir dürfen Sie dann nicht mehr behandeln.


Eine Ausnahme bildet der sog. “Dringliche Behandlungsbedarf”. Der verordnende Arzt hat die Möglichkeit einen dringlichen Behandlungsbedarf zu verordnen. Dann muss die Behandlung innerhalb von 14 Kalendertagen beginnen.

Je nach verordnetem Heilmittel beträgt die Behandlungszeit zwischen 10 und 60 Minuten. Bitte finden Sie sich rechtzeitig in der Praxis ein, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Wir bitten Sie, zu jeder Behandlung ein Handtuch bzw. Badetuch mitzubringen. Je nach Art der Behandlung können noch andere Dinge nötig sein, erkundigen Sie sich bitte bei der Terminvergabe.

Gesetzlich versicherte Patienten müssen eine Zuzahlung leisten, sofern sie nicht davon befreit sind und eine von der Krankenkasse erhaltene Befreiungskarte vorlegen können. Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach der Art und der Menge des verordneten Heilmittels und kann daher variieren.

Wir sind dazu verpflichtet, die Zuzahlung am ersten Behandlungstag von den Versicherten einzufordern. Diese Beträge werden in vollem Umfang an die Krankenkassen weitergeleitet. Für jede geleistete Zuzahlung erhalten Sie eine Quittung, die Sie eventuell zur Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse benötigen. Bewahren Sie daher die Zuzahlungsquittungen auf. Von der Zuzahlung befreite Patienten bringen bitte die Befreiungskarte zur Vorlage mit.

Termine sollten spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn und nur in DRINGENDEN Fällen abgesagt werden. Erreichen Sie uns nicht, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Wir sind dazu verpflichtet, Ihnen nicht rechtzeitig abgesagte Termine (weniger als 24 Stunden vor Behandlungsbeginn) in Rechnung zu stellen. Es ist nicht zulässig, den versäumten Termin von der Verordnungsmenge abzuziehen.

Grundsätzlich versuchen wir uns nach Ihren Wünschen zu richten, allerdings ist dies aufgrund unterschiedlicher Qualifikationen nicht immer möglich.

Aus Richtung Weißenborn und Mulda kommend, finden Sie uns ca. 250 m hinter der Bäckerei Griesbach auf der rechten Straßenseite. Aus Richtung Frauenstein und Bobritzsch kommend, finden Sie uns auf der linken Straßenseite ca. 50 m hinter dem Fliesenlegermeister Fuder. Die Parkplätze befinden sich direkt vor der Praxis. Sollte vor der Praxis kein Parkplatz mehr verfügbar sein, können Sie auch den Parkplatz des Kinderhauses Schatzinsel gegenüber nutzen. Ein Behindertenparkplatz befindet unmittelbar rechts der Eingangstür der Praxis.

Die Bushaltestelle “Lichtenberg, Kindergarten” befindet sich in direkter Nähe der Praxis und wird von den Regionalbuslinien 732 (Freiberg – Weißenborn – Lichtenberg – Frauenstein) und 733 (Brand-Erbisdorf – Müdisdorf – Weigmannsdorf – Lichtenberg – Nassau – Holzhau) bedient. Die Richtungshaltestelle Freiberg/Brand-Erbisdorf befindet sich direkt gegenüber der Praxis, die Richtungshaltestelle Oberdorf/Frauenstein/Holzhau ca. 50 m versetzt. Aktuelle Fahrpläne finden Sie hier: vms.de/fahrplan/fahrplanauskunft/

Gutscheine für klassische Physiotherapie, alternative Heilmethoden und Wellnessanwendungen können bei uns erworben werden. Unsere Therapeutinnen beraten Sie hierzu gern.

Wenn Sie einen Gutschein geschenkt bekommen haben, melden Sie sich bitte in der Praxis an und bringen den Gutschein zur Behandlung mit. Bitte beachten Sie, dass Gutscheine ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig sind und eine Barauszahlung des Gutscheinwertes nicht möglich ist.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.